Dokumente zur Kampagne "Kooperative Vorsorge"
Einführung:
Außer den sogenannten Krebsvorsorgeuntersuchungen hat jeder gesetzlich Krankenversicherte ab dem 35. Geburtstag 
alle 2 Jahre Anspruch  auf eine
 sogenannte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung mit folgendem Inhalt (1-4):
1. Anamnese:
Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese, Erfassung des Risikoprofils.
2. Klinische Untersuchung: 
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus.
3. Laboruntersuchungen:
Bestimmung von Gesamtcholesterin und Zucker aus dem Blut sowie ein Harnstreifentest.
4. Beratung:
Information des Versicherten über das Ergebnis der durchgeführten Gesundheitsuntersuchung durch den Arzt,
Erörterung möglicher Auswirkungen auf die weitere Lebensgestaltung.
Sämtliche weitergehenden Vorsorgeuntersuchungen bei einem Gesunden, ohne Beschwerden, sind gemäß
 Vertragswerk keine Kassenleistungen. Vor diesem Hintergrund entfaltete sich folgender Schriftverkehr:
Konzept der kooperativen hausärztlich-fachärztlichen Gesundheitsvorsorge
Für viele sinnvolle ärztliche Vorsorgeleistungen bestand bisher für den gesundheitsbewußten Bürger kein
 überschaubares, attraktives Angebot. Fachärztliche Gesundheitsvorsorge fand bisher entweder (mit Ausnahme
 der Krebsvorsorgen) nicht statt, oder wurde als kurative Leistung den Krankenkassen in Rechnung gestellt
 (was nicht korrekt ist, und den Punktwert ruiniert).
Im Konzept der kooperativen Gesundheitsvorsorge stellt der Hausarzt dem interessierten Patienten mit Hilfe 
einer kleinen Broschüre das Vorsorgeangebot der beteiligten Fachärzte vor, und berät ihn bei der Auswahl 
der für ihn geeigneten Leistungen.
Der Patient besucht die betreffenden Fachärzte für die ausgewählten Untersuchungen. Abschließend 
werden die Ergebnisse mit dem Hausarzt erörtert.
Der Hausarzt berechnet seine Erörterung zeitbezogen mit 230 DM/Std. (Analog Ziffer 30/31 GOÄ)
Der Facharzte gewährt einen "Kooperationsvorsorgerabatt", so daß die Preise deutlich günstiger sind, als 
wenn der Patient die gleiche Leistung bei ihm direkt nachfragen würde. Ein ganz entscheidender 
Punkt - andernfalls könnte das Konzept nicht bestehen! Kommt also ein Patient mit der Preisliste
 in der Hand zum beteiligten Facharzt und erfragt bestimmte Leistungen wird ihm die Alternative 
geboten: entweder diesen günstigen Preis zu realisieren, indem er zuvor bei einem beteiligten 
Hausarzt ein "kooperatives Vorsorgekonzept" erstellen läßt, oder wenn er die gewünschten
 Leistungen direkt in Anspruch nehmen will, dann ohne Rabatt, nach GOÄ.
Als Anhaltspunkt für die Preisbemessung der fachärztlichen Leistungen im "kooperativen 
Gesundheitsvorsorgekonzept" könnte der EBM mit einem Punktwert von 10 Pfennig dienen.
 Durch Bündelung mehrerer Leistungen sollte eine noch weitergehende Rabattierung möglich 
werden. Ist eine Leistung im EBM deutlich unterbewertet, sollte der übliche Zeitaufwand mit 
230 DM/Std. als Bemessungsgrundlage herangezogen werden.
Liebe Kollegen,
daß dieses Konzept ein Renner wird, kann ich nicht versprechen. Ich finde aber: es ist einen Versuch wert. 
Bitte unterstützen Sie diese Initiative mit Kritik und Anregungen. Und besonders mit konkreten, seriösen und 
günstigen Angeboten Ihrer ärztlichen Leistungen für ein "kooperatives Gesundheitsvorsorgekonzept".
Mit freundlich-kollegialen Grüßen 		Peter Hach
Erste Fragen und Antworten zur kooperativen Gesundheitsvorsorge
1. 	Warum für den Hausarzt GOÄ (230 DM/Std.) und
     für den Facharzt EBM mit Punktwert 10 Pf ?
Alternativ kann auch der Facharzt seine Leistungen zeitbezogen mit 230 DM/Std. berechnen !
Der höhere Kapitaleinsatz für bestimmte fachärztliche Leistungen wird zugegebenermaßen so 
noch nicht adäquat berücksichtigt. Ich bitte jedoch zu bedenken, daß das reale Preisdumping zur Zeit 
im "KV-unterstützten Vergütungssystem" stattfindet, wo bekanntlich ein Punktwert von 10 Pfennig längst 
nicht erreicht wird (Von den Budgetierungen ganz zu schweigen). Die "kooperative Gesundheitsvorsorge" 
stellt sich ja explizit diesem "KV - unterstützten Preisdumping" entgegen. Vorläufig geht das Konzept von 
dem betriebswirtschaftlichen Konstrukt aus, daß die apparativen Investitionen im Rahmen der Erbringung 
kurativer Leistungen amortisiert werden, und die "kooperative Gesundheitsvorsorge" keine zusätzlichen
 Investitionen erfordert.
Es wäre dem Konzept nicht nützlich, wenn ehrliche, gesundheitsbewußte, gesetzlich krankenversicherte 
Bürger aus ihrer Privatschatulle für die gleiche Leistung wesentlich mehr als die Krankenkassen aus ihren 
Beiträgen bezahlen. Wer also (berechtigterweise) meint, die Preise sind zu niedrig, soll sich an die KV wenden, 
die die Preise für kurative Leistungen mit den Krankenkassen verhandelt.
2. Warum zur fachärztlichen Vorsorge den Hausarzt, geht es nicht preiswerter ohne ?
Der Patient braucht den Hausarzt um die für Ihn geeigneten Untersuchungen auszuwählen, die Ergebnisse 
verschiedener Fachärzte im Zusammenhang darzustellen und gegebenenfalls im Kontext seiner ureigenen 
psychosozialen Komplexität zu deuten.
Der Facharzt braucht den Hausarzt, um seine eigene Tätigkeit in ein Konzept einzubinden. Und  damit jene
 Patienten über sein Vorsorgeangebot fachgerecht informiert werden, die sonst nicht den Weg in seine Praxis
 gefunden hätten. Es werden ja auch in der Summe mehr fachärztliche Vorsorgeleistungen nachgefragt, wenn 
jeder Facharzt seine Patienten nicht nur über die Leistungen seines eigenen Fachgebietes informiert, sondern
 den Patienten ebenso für das Konzept der "kooperativen hausärztlich-fachärztlichen Vorsorge" interessiert.
Wenn ein Facharzt glaubt, seine ärztliche Kunst hätte ohne die integrative Funktion des Hausarztes die gleiche 
Qualität wie mit Hausarzt, verhält er sich ebenso engstirnig, wie der Hausarzt, der meint er sei ein 1000-Sassa 
und könne im Wesentlichen auf die Kunst und das Wissen des Facharztes verzichten.
Das Konzept der kooperativen Vorsorge soll keine Arztgruppe ausgrenzen. Eine rein fachärztliche Vorsorge wäre 
konzeptionslos, und würde nicht dem Patienteninteresse dienen. (Es sei denn, einer der beteiligten Fachärzte
 übernähme die Hausarztfunktion - sic. )
3. Was geschieht mit den Privatpatienten ?
Sicherlich werden sich insbesondere viele Privatpatienten für dieses Konzept interessieren. Auch für diese 
Patientengruppe sollte eine "kooperative hausärztlich-fachärztliche Gesundheitsvorsorge" gefördert werden. 
Noch ist jedoch die Frage, inwieweit Privatkrankenkassen fachärztliche Gesundheitsvorsorge in einem 
größeren Rahmen übernehmen, nicht geklärt.
Daß die EBM-10 Pf orientierten Preise in der kooperativen Gesundheitsvorsorge nur für gesetzlich Versicherte 
gelten ist Konsens. Begründen kann man dies damit, daß die Privatkassen ihre relativ günstigen Beiträge 
dadurch realisieren, daß sie sich durch Patientenselektion dem Solidarprinzip entziehen. Dies wird durch  relativ 
höhere Preise für ärztliche Leistungen teilweise wieder kompensiert (so daß dem Arzt die im Durchschnitt 
unterbezahlte Behandlung von Kassenpatienten "leichter wird").
4. Wie weit ist die Broschüre, wann geht es los?
Anhand der eingegangenen Preisvorschläge, ließe sich schon jetzt ein erstes Angebot für die Patienten erstellen. 
Allerdings sind noch nicht alle Fachgruppen vertreten. Es sind auch noch einige rechtliche Details zu klären, 
welche die "Ausformulierung" betreffen. An den inhaltlichen Strukturen der Konzeption wird sich nichts 
Wesentliches ändern. Parteiliche juristische Einwände von Gegnern eines substantiellen Wandels sollten nicht 
überbewertet werden.
Diverse Verbände, und Institutionen, einschließlich der KVen, benötigen noch etwas Zeit, ihre Bereitschaft 
zur Unterstützung zu prüfen. Es besteht auch nicht die Kapazität alle persönlich anzusprechen. Da könnte 
noch der eine oder andere "Sympathisant" seine Kontakte spielen lassen - Danke.
Der nächste Schritt ist dann die Finanzierung der Broschüre. Diese sollte nach jetzigem Diskussionsstand 
professionell und federführend von einem Grafiker und einem Medizinjournalisten erstellt werden. Die 
einzelnen Leistungen werden darin mit Bild und Text anschaulich vorgestellt. Eine solche Broschüre, 
die in Arztpraxen ausliegt, wäre sicherlich für viele Firmen ein top Werbeträger, so daß bei gutem 
Management sogar ein Finanzierungsüberschuß möglich wäre.
Mit freundlich-kollegialen Grüßen		Peter Hach
Bezirks-Ärztekammer Nordbaden; Keßlerstr.1; 76185 Karlsruhe; Tel: 0721 / 5961-0; Fax: 0721 / 5961-140.
							
Konzept einer kooperativen hausärztlich-fachärztlichen Gesundheitsvorsorge
Ihr Telefax vom 21.10.1999 an die KV Nordbaden
Sehr geehrter Herr Hach,
die KV Nordbaden hat uns zuständigkeitshalber Ihr og. Telefax zugeleitet. ich hatte zwischen-zeitlich 
Gelegenheit, Ihren Vorschlag gemeinsam mit dem Kammeranwalt durchzusehen. Wir  sind im Ergebnis 
leider zu der Einschätzung gelangt, daß dieses Konzept einer berufsrechtlichen Überprüfung nicht standhält.
 Wir müssen Sie daher dringend bitten, die Sache ad acta zu legen.
Bedenklich erscheint uns bereits der sozialrechtliche Einstieg mit der Aussage, daß Vor-sorgeleistungen 
ganz generell in der vertragsärztlichen Versorgung zu kurz kämen. Die Grenz-ziehung im einzelnen möchten 
wir aber insoweit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung überlassen. Wichtig erscheint uns in jedem
 Fall der Hinweis auf § 18 Absatz 1 Nr. 3 BMV-Ä und 
§ 21 Absatz 1 Nr. 3 EKV. Nach diesen Vorschriften muß die Initiative für die sog. IGEL Leistungen vom 
Patienten ausgehen. Der Patient muß dem Arzt seine besonderen Wünsche schriftlich bestätigen.
In berufsrechtlicher Hinsicht verletzt Ihr Konzept die Grundsätze der Honorierung nach § 12 BO und das 
 Verbot nach § 34 Absatz 5 BO, den Patienten an bestimmte Anbieter von Gesundheitsleistungen zu 
verweisen. Ärzte dürfen ihren Patienten keine "Rabatte" versprechen. Das Honorar muß vielmehr in jedem
 Einzelfall nach Maßgabe des § 5 GOÄ bemessen werden. Nicht nachvollziebar und rechtswidrig ist auch
 der von Ihnen geplante Analogabgriff der Ziffern 30/31 GOÄ für die Gesprächsleistung des 
"koordinierenden" Hausarztes.
Sofern Sie den Wunsch haben, daß Ihr Konzept dem Vorstand vorgelegt wird, bitten wir kurzfristig um Mitteilung.
 Die nächste Sitzung findet am 10. November 1999 statt.
Mit freundlichen Grüßen 
(Kohn) Geschäftsführer
								
Sehr geehrter Herr Geschäftsführer Kohn,
sehr geehrte Vorstandsmitglieder,
vielen Dank für Ihr Interesse an dem Konzept der kooperativen Gesundheitsvorsorge.
In einer Situation, in der es "so nicht mehr weitergehen kann" muß sich jeder Beteiligte, auch wenn´s
 pathetisch anmutet, entscheiden: ob er selber Teil des Problems ist, oder aber aktiv zur Lösung beitragen 
will. Für jeden Verantwortungsträger (z.B. Geschäftsführer, juristischer Berater oder Vorstandsmitglied) gibt
 es keinen Ausweg aus dieser Entscheidung.
Ihre Einwände im einzelnen:
1.: "Bedenklich erscheint, ... die Aussage, daß Vorsorgeleistungen ... zu kurz kämen."
Vielen Dank. (Eine Aussage die zum Nachdenken anregt ist eine gute Aussage.) 
Fachärztliche Vorsorgeleistungen kommen aus Kunden/Patienten-orientierter Sichtweise 
schon alleine deswegen zu kurz, weil keine klare Information und kein übersichtliches Angebot
 darüber besteht.
2.: " ... muß die Initiative für sog. IGEL Leistungen vom Patienten ausgehen."
Wenn Sie diese Rechtsauffassung selber ernst nehmen würden, hätten Sie schon lange für 
die Erstellung einer Info-Broschüre eintreten müssen. Wie sonst soll der Patient sein Recht auf 
Eigeninitiative wahrnehmen, wenn er nicht vorher informiert worden ist ?
3.: " Der Patient muß dem Arzt seine besonderen Wünsche schriftlich bestätigen."
Diese Aussage muß man sich ganz besonders langsam auf der Zunge zergehen lassen. Hier zeigt
sich die hemmungslose Einseitigkeit Ihrer Rechtsberatung. Sie wollen also dem Patienten verbieten 
mündliche Verträge mit Ärzten abzuschließen ?
4.: " ... verletzt Ihr Konzept ... das Verbot ... den Patienten an bestimmte Anbieter von Gesundheitsleistungen 
zu verweisen."
Den Patienten darüber zu informieren, wer eine bestimmte Gesundheitsleistung überhaupt anbietet, 
werden Sie nicht verbieten können. Im Zweifel sind Sie als Ärztekammer sogar selber verpflichtet dem 
suchenden Patienten mit konkreten Informationen beizustehen.
5.: " Ärzte dürfen ihren Patienten keine Rabatte versprechen. Das Honorar muß ... nach ... GOÄ 
bemessen werden."
Toll wenn man seine Grundsätze hat, man muß sie allerdings auch, da wo es Not tut, anwenden!
Was unternimmt die Ärztekammer gegen das Unterlaufen ihres ach so ehernen Standpunktes in der 
kassenärztlichen Regelversorgung ? Ist ein freiwilliger Rabatt nicht moralisch und rechtlich haltbarer, als
 ein durch Punktwertverfall und Pauschalierungen erzwungener? Muß jetzt der Patient erst einer
 Gesundheitsvorsorgekasse beitreten, damit die Ärztekammer ihm erlaubt Preise mit seinem Arzt zu
 vereinbaren, die sich an denen orientieren, die seine Krankenkasse bezahlen würde, wenn sie das
 Geld dafür hätte ? 
6.: " Nicht nachvollziehbar und rechtswidrig ist ... der Analogabgriff der Ziffern 30/31 GOÄ für
 die Gesprächsleistung des koordinierenden Hausarztes."
Hier bin ich auf Ihre Alternativvorschläge gespannt. Ist die hausärztliche Koordinations- und Integrationsleistung
 im wesentlichen entbehrlich ?  Soll der Hausarzt diese Zusatzleistung wenn überhaupt, dann unbezahlt
 erbringen ? Soll er sein Gespräch in jedem Fall auf maximal 10 bis 15 Minuten beschränken ? 
Warum findet eine homöopathische Anamneseerhebung von einer Stunde Dauer für 230 DM Ihre Billigung, 
aber ein hausärztliches Gespräch mit gleicher Zeitdauer zum gleichen Preis nicht? Hier ist dringender 
Erklärungsbedarf betreffend Ihres politischen Willens, - und bitte verschanzen Sie sich hierzu nicht hinter 
einer parteilichen Paragraphen-Auslegung.
7.: "Wir müssen Sie daher dringend bitten die Sache ad acta zu legen."
Das ist für einen wehrhaften Demokraten, als der ich mich verstehe, Sie werden mir verzeihen, 
nicht möglich.
Hier geht es schließlich nicht nur um die ökonomische Existenz von benachteiligten Ärztegruppen, 
sondern auch um Patientenrechte und Grundwerte unseres Gemeinwesens: Meinungs- und 
Informationsfreiheit, Vertragsfreiheit und Berufsfreiheit. Es geht darum ein überholtes bürokratisches 
Versorgungs- und Verwaltungssystem, welches diese elementaren demokratischen Bürgerrechte mit
 Füßen tritt, zu reformieren.
Meine Anträge zu Ihrer Geschäfts- und Tagesordnung am 10.11.99:
1.: Antrag zur Geschäftsordnung:
Als Konzeptgeber wird mir die Möglichkeit gewährt Anträge zur Tagesordnung zu stellen.
2.: Anträge zur Tagesordnung:
2.1.: Die obigen 7 Entgegnungen werden einzeln abgearbeitet.
2.1.1.: Es wird darüber ein Protokoll erstellt, welches auch Minderheitenmeinungen aufnimmt.
2.1.1.1.: Dieses Protokoll wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
2.2.: Der Vorstand veranlaßt eine wohlwollende juristische Prüfung des Konzeptes, mit dem Auftrag: 
herauszufinden, wie die Ausgestaltung im einzelnen aussehen könnte um dabei möglichst wenig 
gerichtlichen Klärungsbedarf auszulösen.
Bei Annahme von Antrag 2.2 und zeitgerechter Umsetzung desselben, erkläre ich mich bereit,
 die Veröffentlichung der Patienten-Info-Broschüre solange zurückzuhalten.
Mit freundlich-kollegialen Grüßen Peter Hach
											
Zuweisung von Patienten und Gewährung von Rabatten bei Vorsorgeleistungen
Ihre Schreiben vom 21.10.1999 und vom 7.11.1999
Sehr geehrter Herr Kollege Hach,
auch wenn wir Ihre Anregungen zur Gestaltung der Tagesordnung am 10.11.1999 nicht im einzelnen
 aufgreifen konnten - es waren ja auch noch andere Themen zu behandeln - so hat sich der Vorstand
 doch eingehend mit Ihren Schreiben vom 21.10.1999 und vom 7.11.1999 befaßt. Ich darf Ihnen versichern,
 daß der Vorstand Ihren Vorschlag im Sinne eines Denkanstoßes mit Interesse aufgenommen hat - wie 
seinerzeit auch Ihre Initiative zur Änderung
des Versicherungsvertragsgesetzes oder die Diskussion ... (hier folgt die Erwähnung einer persönlichen
 Angelegenheit).
Ihre Sorge, Vorsorgeleistungen könnten in der vertragsärztlichen Versorgung zu kurz kommen, hat uns 
veranlaßt, an die Kassenärztliche Vereinigung heranzutreten. Diese Frage muß sicher sehr ernst genommen
 werden und bedarf sorgfältiger Prüfung. Eine für den Patienten verständliche Definition medizinisch sinnvoller 
Vorsorgeleistungen, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind, kann nur in Abstimmung 
mit der KV erarbeitet werden. Wir dürfen annehmen, daß die KV dabei auch auf Ihre Anregungen zurückgreifen
 kann.
Bedauerlich finden wir, daß Sie den schlichten Hinweis der Verwaltung auf die §§ 18, 21 BMV-Ä / EKV 
als "hemmungslose Einseitigkeit" in der Rechtsberatung empfinden. Letztlich sind diese Bestimmungen
 von den Vertragspartnern des Sozialrechtes auf Bundesebene geschaffen worden. Wir gehen davon
 aus, daß die Kassenärztliche Vereinigung Ihnen die Hintergründe und die Entstehungsgeschichte dieser 
Regelungen im Detail erläutern kann.
Wir sind im übrigen mit Ihnen der Meinung, daß das System der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten
 durch Eingriffe der Politik mehr und mehr aus dem Gleichgewicht gerät. Die ärztliche Selbstverwaltung hat
 sich deshalb in den zurückliegenden Monaten in besonderer Weise in der gesundheitspolitischen Diskussion 
engagiert. Wenn es derzeit zumindest so scheint, als sei bei einigen der politischen Verantwortungsträger 
Besinnung eingekehrt, so ist dies auch ein Verdienst der ärztlichen Organisationen.
Überraschend finden wir dagegen Ihren Schluß, daß die derzeit unbefriedigende Situation im GKV-Bereich
 Regelverletzungen im Bereich der privatärztlichen Versorgung rechtfertigen soll. Dies wäre gerade so, als 
ob Sie eine aus Ihrer Sicht als ungerecht empfundene Steuer- gesetzgebung als Rechtfertigung dafür ins
 Feld führen würden, Ihre Miete nicht zu bezahlen. Zweifellos ist die Welt nicht in allen Bereichen perfekt 
geordnet. Dieser Umstand suspendiert aber nicht alle anderen Regeln. Nicht am einzelnen Behandlungsfall
 orientierte "Rabatte" sind dem System ärztlicher Honorierung wesensfremd. Ein derartiger Ansatz verletzt
 die Berufs-ordnung und ist auch wettbewerbswidrig.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die allgemeine Taxe für freiberuflich erbrachte Leistungen von Ärzten.
 Sie kann auf Dauer nur Bestand haben, wenn die Berufsangehörigen verantwortungsvoll mit diesem Instrument 
umgehen. Wie Sie sicher wissen, hat es in der Vergangenheit nicht an Versuchen der Politik gefehlt, auch hier 
Beschränkungen zu Lasten der Ärzten einzuführen, denn letztlich stehen hinter der GOÄ über die
 beamtenrechtliche Beihilfe die notleidenden Haushalte des Bundes und der Länder. Vor diesem Hintergrund
 haben wir tatsächlich wenig Verständnis dafür, daß Sie sich für Ihr Konzept einfach die teuerste Beratungsleistung
 herausgreifen. Die von Ihnen im Analogabgriff angezogene Ziffer 30 wurde speziell für die Besonderheiten der
 Homöopathie geschaffen. Sie war überdies Gegenstand außerordentlich kontroverser Diskussionen, die sicher
 erneut Nahrung finden würden, wenn wir jetzt die Vereinnahmung dieser "teuren" Ziffer für andere Zwecke
 zulassen würden.
Doch nun zu Ihrem letzten Punkt: Wo bleibt das Positive?
Nun, zunächst regen wir an, daß Sie Ihre Vorstellungen hinsichtlich der Definition medizinisch sinnvoller
 Vorsorgeleistungen an die Kassenärztliche Vereinigung Nordbaden herantragen, damit etwaige IGEL Leistungen
 identifiziert werden können. Der zweite Schritt, eine geeignete Organisationsform für die Zusammenarbeit von
 Haus- und Fachärzten zu finden, ist dann nicht mehr schwer. Die Berufsordnung der Landesärztekammer
 Baden-Württemberg hat insoweit bereits Vorsorge getroffen und den "Praxisverbund" ("Praxisnetz") als 
neue Organisationsform eingeführt (vgl. Anlage D Nr. 11 zur Berufsordnung). Die derzeit noch in der Vorschrift
 enthaltende Beschränkung auf ein gemeinsames Versorgungsziel in der vertragsärztlichen Versorgung wird
 voraussichtlich fallen. Zumindest will der Vorstand der Landesärztekammer - mit der Unterstützung des hiesigen
 Vorstandes - der Vertreterversammlung am 27.11.1999 einen entsprechenden Änderungsantrag vorlegen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
(Dr. med. Jürgen Reitinger)
Vizepräsident 
Sehr geehrte Herren Vizepräsident Reitinger, Geschäftsführer Kohn, Vorstandsmitglieder,
vielen Dank für Ihre Unterstützung, das war weit mehr als ich zu erhoffen wagte - ich zitiere:
" ... der Vorstand Ihren Vorschlag im Sinne eines Denkanstoßes mit Interesse aufgenommen 
hat ... Diese Frage muß sicher sehr ernst genommen werden und bedarf sorgfältiger 
Prüfung ... regen wir an daß Sie Ihre Vorstellungen ... an die KV herantragen ... "
Von ganz besonderer Bedeutung erscheint mir Ihre Aussage: " Der zweite Schritt, eine geeignete 
Organisationsform für die Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten zu finden ist dann nicht mehr 
schwer." - Darf ich Sie so verstehen, daß Sie sich damit in der Pflicht fühlen, innerhalb Ihres
 Zuständigkeitsbereiches unterstützend tätig zu werden, falls es doch nicht so einfach sein 
sollte, und beispielsweise die hausärztliche Integrations- und Koordinationsleistung keine
 angemessene organisatorische und ökonomische Berücksichtigung fände?
Vielen Dank für die Erwähnung der Initiative zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes, der Text
 hierzu befindet sich in der Anlage.
Doch nun zur Diskussion (und vielen Dank für Ihre Vorlagen):
1.: " ... daß das System der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten durch Eingriffe der Politik mehr und 
mehr aus dem Gleichgewicht gerät."
Mir geht es hierbei nicht um den Erhalt eines, wie auch immer gearteten Gleichgewichtes, sondern um 
Vorwärtsbewegung auf möglichst hohem Niveau. Voraussetzung hierfür ist bei uns Menschen, seit es 
uns gibt, die Bereitschaft zur vorübergehenden Preisgabe des Gleichgewichtes.
Die Fehler der Politik sind eher sekundärer Natur. Der schwierigste Patient ist vielmehr die organisierte 
Ärzteschaft selber, mit ihrer in weiten Feldern oft fehlenden Krankheitseinsicht - bei Ärzten bekanntlich 
ein nahezu unheilbarer Zustand.
2.: " Zweifellos ist die Welt nicht in allen Bereichen perfekt geordnet. Dieser Zustand suspendiert aber nicht
 von allen Regeln."
Zugegeben, unsere Welt wirkt chaotisch. Ihre Ordnung ist von solch unermeßlicher Größe, daß sie uns,
 auch wenn wir nur einen kleinen Ausschnitt schauen, zunächst verwirrt. Was die historisch gegebene
 Ordnung unseres Gemeinwesens angeht, bestand und besteht Wandlungsbedarf. Hierfür ist, in der
 Menschheitsgeschichte vielfach erprobt, die Regel, daß einige offensichtlich falsche Regeln, nach
 reiflicher Überlegung, mit höchstem Verantwortungsgefühl und mit Bedacht übertreten werden. - Allerdings
 wird auch gegen diese Regel regelmäßig verstoßen. Die Öffnung der Mauer war so gesehen die Folge
  einer Kette bewußter und unbewußter Regelverstöße.
3.:  " ... stehen hinter der GOÄ über die beamtenrechtliche Beihilfe die notleidenden Haushalte des Bundes 
und der Länder.... Ziffer 30 war Gegenstand außerordentlich kontroverser Diskussionen, die sicherlich erneut
 Nahrung finden würden,..."
Beim Lesen dieser Formulierungen assoziiere ich eine zentrale Problematik ärztlicher Berufspolitik: das oft 
kurzsichtig, taktische Verhältnis zu Recht und Gerechtigkeit. Leider trifft man bei Ärzten auch gelegentlich
 auf ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit (wohl auch deshalb, weil dieses vielerorts geheimes Lernziel in der 
klinischen Arztausbildung ist - die Wahrheit wäre ja auch oft zu zeitaufwendig). Im Übrigen leiden die 
öffentlichen Haushalte auf der Einnahmenseite an zu geringem Wirtschaftsvolumen, hierzu sollten wir
 mittels der kooperativen Gesundheitsvorsorge im Entscheidungssektor der Binnendienstleistungen einen
 möglichst beträchtlichen Beitrag zur Besserung leisten.
Kaum ist die Lösung eines Problems angedacht, schon erwachsen neue Aufgaben: Die Verankerung eines
 notwendigen Bürgerrechtes gegenüber Institutionen und Autoritäten, welches da lautet: 
"Auf eine klare Frage eine klare Antwort". Wenn Sie mein Schreiben vom 7.11.99 nochmals zur
 Hand nehmen, werden Sie nämlich feststellen, daß einige durchaus eindeutig formulierte Fragen noch nicht 
beantwortet sind.
Mit freundlich-kollegialen Grüßen			Peter Hach
		
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
nach reiflicher juristischer und ethischer Prüfung, bin ich zu dem Entschluß gelangt,
 Formular-Versicherungsfragebögen mit der Aufforderung: offenzulegen "wegen welchen Krankheiten
 oder Gesundheitsstörungen, ich Sie in den letzten Jahren untersucht oder behandelt habe;" in aller
 Regel nicht zu beantworten. Begründungen:
1.) Solche Fragebögen sind in dieser Form möglicherweise nicht zulässig: Beispielsweise werden hierin
 global auch Trivialerkrankungen abgefragt; diesbezüglich besteht keinerlei berechtigtes Interesse der
 Versicherung.
2.) Die Schweigepflichtentbindung Ihrerseits ist möglicherweise ungültig, da Sie ja keine andere Wahl
 haben. Noch nicht mal ein Ausweichen auf eine andere Versicherung wäre möglich, da meines Wissens
 alle Versicherungen ähnliche Fragebögen versenden.
3.) Ein berechtigtes Interesse der Versicherungsgesellschaft (oder des Kollektives der Versicherten) 
auf Offenlegung Ihres Patientengeheimnisses besteht nicht, da diese sich mittels einer gründlichen 
ärztlichen Untersuchung durch einen Vertragsarzt der Versicherung (einschließlich: Anamnese, Belastungs-EKG,
 Labor) ein deutlich besseres Bild Ihres Gesundheitszustandes machen könnte, als über derartige Fragebögen.
 Eine solche Vorgehensweise wäre unter dem Gesichtspunkt des Preis-Leistungs-Verhältnisses sogar günstiger.
4.) Fragebögen dieser Art hebeln die ärztliche Schweigepflicht, bzw. den Schutz des Patientengeheimnisses 
aus: Wäre jedem Patient bekannt, daß er in eine Situation kommen kann, in der er sich gezwungen sieht 
einen solchen Fragebogen zulassen zu müssen (Private Krankenversicherung, Lebensversicherung und 
Berufsunfähigkeitsversicherung werden nach heutigem Verständnis nicht mehr in jedem Fall als "Luxus" 
angesehen ), würde eine große Anzahl von Patienten sich entscheiden, ihrem Arzt nur das aus ihrer 
Sicht "Nötigste" mitzuteilen. Dies würde sicherlich in vielen Fällen, nicht unbedeutende gesundheitliche 
Gefahren, nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang liegt ja die eigentliche, unabdingbare Notwendigkeit
 der Schweigepflicht, begründet.
5.) Da das Vertrauen in die Wahrung des Patientengeheimnisses, eine sinnvolle ärztliche Arbeit überhaupt
 erst ermöglicht, mache ich von meinem Recht und meiner Pflicht Gebrauch, Fragebögen dieser Art nicht zu
 beantworten. Ihr persönliches Recht, meine ärztlichen Unterlagen einzusehen, und Ablichtungen von 
Befundausdrucken zu erhalten, bleibt davon unberührt.
6.) Last not least: könnte eine kriminelle Organisation, sofern sie über die Mittel verfügt eine Versicherung 
zu gründen (oder zu übernehmen), durch besonders günstige Scheinangebote an Informationen gelangen, 
 die es ihr ermöglichen, gelinde gesagt: "Einfluß zu nehmen".
			Mit freundlichen Grüßen
BDA Berufsverband der Allgemeinärzte Deutschlands - Hausärzteverband e.V.
Theodor-Heuss-Ring 14; 50668 Köln; Telefon 0221/16 06 7-0; Telefax 0221/16 06 735; 
Dieter.Adam@hausarzt-bda.de
							
Konzept "kooperative Gesundheitsfürsorge"
Sehr geehrter Herr Hach,
zunächst bedanke ich mich für die Unterrichtung über Ihren intensiven Schriftwechsel mit der Bezirksärztekammer
 Nordbaden und Ihre weiteren Rundfaxe. Zuvorderst muß ich der Bezirksärztekammer ein Lob aussprechen.
 Ich erlebe es leider auch heute noch selten, daß eine Kammer so ausführlich, so konstruktiv und m.E. auch
 einfühlsam auf die Vorschläge eines Mitgliedes der Basis eingeht.
Sie hatten um die Meinung des BDA und ggfls. um Unterstützung Ihres Konzepts gebeten. Der Vorstand des
 BDA bewertet Ihre Zielsetzungen im Grundsatz positiv und dankt Ihnen ebenfalls für Ihre Anregungen. Es 
ist richtig, daß wir uns in einer Zeit des Umbruchs auch im Bereich des ärztlichen Berufs befinden. Die
 Ärzteschaft insgesamt muß über neue Formen der Berufsausübung, gerade auch in der Zusammenarbeit
 mit Kolleginnen und Kollegen nachdenken, ebenso über Mittel und Wege, die wirtschaftliche Existenz der
 Praxis zu sichern. Insoweit können wir uns in vieler Hinsicht den Stellungnahmen Ihrer Bezirksärztekammer
 anschließen. Nicht nur eine Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern auch ein freier
 Verband wie der BDA ist gehalten, die geltenden Normen des Berufsrechts zu beachten.
Wir können, von Extremfällen abgesehen, den Mitgliedern des BDA keine Maßnahmen oder Konzepte empfehlen,
 die zu Sanktionen führen oder sie zumindest in Konflikte mit den Körperschaften führen. Nicht jeder Arzt
 ist wie Sie bereit und in der Lage, sich mit den Körperschaften auseinanderzusetzen. Der Verband selbst 
läuft Gefahr, nicht nur bei den Körperschaften, sondern auch bei den Mitgliedern in Verruf zu geraten.
Ich betone aber noch einmal, daß der Vorstand Ihre Anregungen aufgenommen hat und versuchen wird, 
sie ihrer Zielsetzung entsprechend umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
ADAM
 
